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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Kutscher + Gehr GmbH & Co. KG (K + G)
Stand 1. Januar 2005


§ 1 Geltungsbereich
  1. Die Geschäftsbedingungen von K+G gelten ausschließlich. Abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind.
  2. Auch allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur dann, wenn diese durch uns vor Abschluss des Geschäftes schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Vorsorglich wird bereits jetzt der Geltung anderer als den nachfolgenden Regelungen ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für die Übersendung anderslautender Regelungen durch Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

§ 2 Angebot, Zustandekommen des Vertrages
  1. Sämtliche Angebote insbesondere auf unseren Internet-Seiten sind unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch K+G innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich oder in Textform bestätigt oder wenn die Ware zugesandt worden ist.

§ 3 Preise und Lieferbedingungen
  1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise, also zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe und eventueller Verpackungs- und Lieferkosten. Skonto oder sonstiger Preisnachlass wird nicht gewährt, es sei denn, anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Sämtliche Sendungen werden auf Gefahr des Empfängers verschickt, wobei die Verpackung einwandfrei sein muss.
  3. Falls keine Versandart vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist, bleibt es K+G vorbehalten, die jeweils vorteilhafteste Versandart zu wählen.
  4. Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese gesondert ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind. Die Mitteilung voraussichtlicher Liefertermine ist keine verbindliche Zusage von Lieferfristen.
  6. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so ist K+G nur dann verpflichtet diese einzuhalten, wenn der Besteller seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.

§ 4 Haftungsbegrenzung
  1. Die Haftung von K+G ist im Rahmen des gesetzlichen zulässigen ausgeschlossen. Das heißt insbesondere, dass K+G für solche Schäden, die keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit darstellen nur dann haftet, wenn diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Kaufverträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung aus dem Liefervertrag Eigentum von K+G. Mit vollständiger Bezahlung erlischt der Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
  2. Bei Zahlungsverzug ist K+G berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu verwerten. Der Verwertungserlös ist nach Abzug der angemessenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers zu verrechnen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. K+G bleibt es unbenommen, zudem durch ausdrückliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten.
  3. Wird die Ware bei dem Besteller von dritter Seite gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch genommen, so ist der Besteller verpflichtet, K+G hiervon sofort Anzeige zu machen und auf seine Kosten eine Abschrift des Pfändungs-/Beschlagnahmeprotokolls zu übermitteln.

§ 6 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel bei Kauf beträgt für Unternehmer sechs Monate.
  2. Wenn der Besteller Verbraucher ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ware ein Jahr.
  3. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die Frist beginnt jeweils mit Gefahrübergang.

§ 7 Aufrechnung
  1. Der Besteller kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten, von K+G anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 8 Sonstiges
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht soll nicht gelten, auch dann nicht, wenn der Kunde aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.
  2. Gerichtsstand ist für Unternehmer Augsburg. Für Verbraucher, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland haben, ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand Augsburg zuständig.
  3. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so sollen die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.